Rechtsprechung
LAG Hamm, 10.01.2002 - 16 Sa 1217/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Vertragsstrafe
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 74, 74 a HGB, § 339 BGB
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Vertragsstrafe - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einbehaltung von Weihnachtsgeld bei Verwirkung einer Vertragsstrafe wegen Verstoß gegen nachvertraglichem Wettbewerbsverbot
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Paderborn, 12.07.2001 - 1 Ca 531/01
- LAG Hamm, 10.01.2002 - 16 Sa 1217/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 02.02.1968 - 3 AZR 462/66
Wettbewerbsverbot
Auszug aus LAG Hamm, 10.01.2002 - 16 Sa 1217/01
Es handelt sich um einen Fall der gesetzlich angeordneten geltungserhaltenen Reduktion (BAG vom 02.02.1968 - 3 AZR 462/66 - AP Nr. 22 zu § 74 HGB; vgl. Buchner, Wettbewerbsverbot während und nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, RdNr. C 274). - BAG, 22.05.1990 - 3 AZR 647/88
Karenzentschädigung bei unverbindlichem Wettbewerbsverbot - Wahlmöglichkeit des …
Auszug aus LAG Hamm, 10.01.2002 - 16 Sa 1217/01
Dieses begründet nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. vor allem BAG vom 22.05.1990 - 3 AZR 647/88 - EzA HGB § 74 Nr. 53 m.w.N.) zugunsten des Arbeitnehmers eine Wahlmöglichkeit. - BAG, 25.10.1994 - 9 AZR 265/93
Pflicht zur Zahlung einer Vertragsstrafe bei Verstoß gegen ein Wettbewerbsverbot
Auszug aus LAG Hamm, 10.01.2002 - 16 Sa 1217/01
Im übrigen hat auch das Bundesarbeitsgericht bei der Zusage einer monatlichen Entschädigung von 50 % der letzten Bezüge keinen Grund für Beanstandungen gesehen (Urteil vom 25.10.1994 - 9 AZR 265/93 - zit. nach JURIS). - BAG, 14.08.1975 - 3 AZR 333/74
Wettbewerbsverbot: Annahme einer Karenzentschädigung bei Inbezugnahme der §§ 74 , …
Auszug aus LAG Hamm, 10.01.2002 - 16 Sa 1217/01
Dies ist bei der Auslegung des Wettbewerbsverbots (§§ 133, 157 BGB) zu berücksichtigen (vgl. auch BAG vom 14.08.1975 - 3 AZR 333/74 - AP Nr. 35 zu § 74 HGB).